Im Frühjahr 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit zwei grundlegenden Urteilen die Rechte von Verbrauchern bei der Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen deutlich gestärkt. Diese Entscheidungen betreffen zahlreiche Darlehensnehmer, die in den vergangenen Jahren Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst und dafür erhebliche Entgelte an ihre Banken gezahlt haben. Im Mittelpunkt der Urteile steht die Frage, wie transparent und verständlich Vertragsklauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung ausgestaltet sein müssen.
BGH-Urteil vom 20.05.2025, Az. XI ZR 22/24
BGH-Urteil vom 03.12.2024, Az. XI ZR 75/23
In einem Fall hatte der BGH zu entscheiden, ob eine Bank von ihrem Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann, wenn die entsprechende Vertragsklausel nicht klar und verständlich ist. Die Bank hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung verwendet, die für den durchschnittlichen Verbraucher nicht eindeutig erkennen ließ, wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird und bis zu welchem Zeitpunkt sie maximal verlangt werden kann.
Der BGH stellte klar, dass eine solche Klausel gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt. Vertragsbedingungen müssen so formuliert sein, dass der Kunde die wirtschaftlichen Folgen seiner Entscheidung – in diesem Fall die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens – zuverlässig abschätzen kann. Ist dies nicht gewährleistet, ist die Klausel unwirksam. Die Bank kann dann keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.
In einem weiteren Urteil ging es um die Transparenz von Vertragsklauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung. Hier hatte die Bank eine Formulierung gewählt, die nach Ansicht des Gerichts ebenfalls nicht den Anforderungen an Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit genügte. Der BGH betonte, dass unklare oder missverständliche Regelungen stets zu Lasten des Verwenders – also der Bank – gehen. Verbraucher dürfen nicht durch unübersichtliche oder mehrdeutige Klauseln benachteiligt werden.
Die Richter führten aus, dass die Bank im Streitfall nachweisen muss, dass ihre Klauseln den gesetzlichen Transparenzanforderungen genügen. Ist dies nicht der Fall, entfällt der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung auch hier. Das Urteil stärkt die Position der Verbraucher und sorgt für mehr Rechtssicherheit bei der Ablösung von Immobiliendarlehen.
Bedeutung für Verbraucher und Banken
Die beiden Urteile haben erhebliche praktische Bedeutung. Viele Kreditverträge enthalten noch immer Klauseln, die den Anforderungen des BGH nicht genügen. Verbraucher, die ein Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, sollten daher prüfen (lassen), ob die verwendeten Klauseln transparent und verständlich sind. Ist dies nicht der Fall, können sie die gezahlten Entgelte zurückfordern.
Für Banken besteht nun dringender Handlungsbedarf, ihre Vertragsmuster zu überarbeiten und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Nur so können sie künftige Rückforderungen vermeiden und den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden.
Fazit
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH sorgt für mehr Transparenz und Fairness im Kreditwesen. Verbraucher werden vor undurchsichtigen und missverständlichen Vertragsklauseln geschützt und erhalten die Möglichkeit, zu Unrecht gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern. Wer betroffen ist, sollte seinen Vertrag von einer fachkundigen Stelle prüfen lassen und gegebenenfalls Ansprüche gegenüber der Bank geltend machen.