Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit im gesamten Bereich des Individualarbeitsrechts von der Ausgestaltung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dabei bespreche ich mit Ihnen mögliche Vorgehensweisen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Es ist mir wichtig, jede Rechtsstreitigkeit auch nach den Kostengesichtspunkten der Mandanten zu beurteilen. Manchmal kann es zweckmäßig sein, einen Rechtsstreit vor Gericht zu führen. In anderen Fällen ist es eher sinnvoll, den außergerichtlichen Vergleich zu suchen.

Ich prüfe, berate und vertrete Sie bei:

  • Abmahnungen,
  • Erstellen und Prüfen von Arbeitsverträgen,
  • Erstellen und Prüfen von Ausbildungsverträgen (Berufsbildungsgesetz – BBiG und Jugendarbeitschutzgesetz – JArbSchG),
  • Abwicklungsvereinbarungen,
  • Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
  • Beratung und Gestaltung von betrieblichen Umstrukturierungen, einschließlich Betriebsübergängen,
  • fristlose und ordentliche Kündigungen, Kündigungsschutz, Änderungskündigung,
  • Abfindungen und Abfindungsvereinbarungen,
  • Gehaltsforderung,
  • Überstunden, Mehrarbeit (Arbeitszeitgesetz – ArbZG),
  • Lohnforderungen,
  • Krankheit (Entgeldfortzahlungsgesetz – EntgFG),
  • Recht des Mutterschutzes,
  • Urlaubsansprüche (Bundesurlaubsgesetz – BUrlG),
  • Arbeitszeugnisse.