Gesellschaftsrecht

Insbesondere im Gesellschaftsrecht ist es erforderlich, wirtschaftliche Probleme zu erkennen und Lösungen zu finden, welche den Ansprüchen der Vertragsparteien gerecht werden, ohne steuerliche Aspekte zu vernachlässigen. Wir arbeiten mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen zusammen, um eine umfassende Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen gewährleisten zu können.

Dazu gehören:

  • die Beratung bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften und Gestaltung der entsprechenden Verträge,
  • die fortlaufenden Gestaltungsberatung bereits bestehender Personen- und Kapitalgesellschaften,
  • das Umwandlungsrecht,
  • die Begleitung von Gesellschafterwechseln,
  • der Unternehmenskauf und -verkauf,
  • die Gestaltung von Verträgen von Führungskräften,
  • die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten im Gesellschafterkreis.