(BGH, Urt. vom 12.02.2015, I ZR 36/11)
Im Bereich der Ernährung ist mir lange schon nicht mehr klar, was gesund ist und was nicht. Milch jedenfalls -so sagte man mir kürzlich- sei schon seit längerem umstritten, in meinem persönlichen Umfeld sogar derart, dass engagierte Eltern unter der tatkräftigen Führung einer Lehrkraft aktiv gegen die Schulmilch vorgehen.
Dabei hatten wir noch gelernt, wie wichtig Milch beim Aufwachsen eines Kindes sei. Auch die Firma Ehrmann verharrte noch in diesem Denken, als sie ihren mir ansonsten nicht weiter bekannten Früchtequark »Monsterbacke« mit den Worten bewarb „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“.
Das jedoch rief die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. auf den Plan, die meinte: Wenn Ehrmann schon so tue, als sei der Früchtequark wichtig wie Milch, dann müsste das Unternehmen aber bitte auch über die Unterschiede und insbesondere über den wesentlich höheren Zuckergehalt des Früchtequarks gegenüber der Milche aufklären. Alles andere sei irreführend.
Nachdem sich seit 2010 erst das Landgericht Stuttgart, dann das Oberlandesgericht Stuttgart und im letzten Jahr sogar der Europäische Gerichtshof mit dem Satz „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ beschäftigt hatten, entschied der Bundesgerichtshof (I ZR 36/11) heute nun, dass der normale Verbraucher sehr wohl zwischen Milch und Früchtequark unterscheiden könne (Danke, BGH!). Es ginge im Slogan nicht um Zucker und auch nicht um eine Angabe hinsichtlich der genauen Zusammensetzung der »Monsterbacke«, vielmehr nehme der Slogan lediglich die verbreitete Meinung auf, dass Kinder und Jugendliche im Hinblick auf die gesundheitsfördernde Wirkung täglich ein Glas Milch trinken sollten.
Dass der BGH anscheinend keine Ausführungen zu der Frage machte, ob die tägliche Portion Milch denn nun gesund oder ungesund sei, enttäuscht natürlich, obwohl ich der festen Überzeugung bin, dass selbst eine BGH Entscheidung die Milch-Gegner in dem mir näher bekannten schulischen Umfeld nicht zum Nachdenken anregen könnte.
Red Bull verleiht auch nicht zwingend Flügel.
Treffend hatten die Anwälte von Ehrmann u.a. auch angeführt, dass Red Bull schliesslich auch keine Flügel verleihe, Haribo nicht zwingend alle Kinder froh mache und ob ein Fruchtzwerg wirklich so wertvoll wie ein kleines Steak sei, könne man sehr wohl anzweifeln.
Ich jedenfalls glaube nicht mehr an Werbeslogans, seitdem ich mir einmal eine American Express Kreditkarte geholt hatte und -dem Werbeversprechen gemäß- einfach mit meinem guten Namen bezahlen wollte. Im Ergebnis hat das nicht ein einziges Mal geklappt, sondern ich musste jedes Mal zwingend die Karte vorlegen.Zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes (externer Link).