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Prämientickets beim Vielfliegerprogramm Miles&More OLG Köln (5 U 46/12)

Interessantes Urteil des OLG Köln (5 U 46/12) vom heutigen 12. Juni 2013 zu den Prämientickets beim Vielfliegerprogramm Miles&More:

Bei der Frage, ob der Weiterverkauf von Miles&More-Bonusmeilen aufgrund der AGB wirksam untersagt werde könne, müsse man zum einen zwischen den noch nicht eingelösten Bonusmeilenund Prämientickets, für die Bonusmeilen eingelöst wurden, unterscheiden.

Letztere dürfen nach dem Urteil des OLG Köln weiterverkauft werden. Zwar könne der Anbieter des Prämienprogrammes den Weiterverkauf nicht eingelöster Punkte grundsätzlich untersagen, aber er könne dieses Verbot nicht gleichzeitig an ein Verbot des Verkaufs der mit Prämienpunkten erstandenen Tickets binden. Den Verfall der Prämienpunkte nach 36 Monaten erklärte das OLG Köln dagegen für rechtmässig. Die Sache wird wohl nun zum BGH gehen. Das OLG Köln jedenfalls hat die Revision zugelassen. Wer sich mit dem Gedanken trägt, Prämientickets zu verkaufen, sollte wissen, dass gemäß der Miles&More AGB ein Ausschluss aus dem Programm droht. Dem ist das OLG Köln zwar entgegengetreten, aber ob das der BGH ebenso wie das OLG Köln sieht, ist ungewiß.